Al-Mâ'idah - The Spread Table
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O ihr Gläubigen! Erfüllt eure Verträge.
Erlaubt sind euch die Weidetiere – außer dem, was euch bekanntgegeben wird – und die Jagd, während ihr im Pilgerzustand seid.
Wahrlich, Allah gebietet, was Er will. O ihr Gläubigen!
Entweiht nicht die Riten Allahs, noch die heiligen Monate, noch die Opfertiere, noch die Halsgehänge, noch diejenigen, die auf dem Weg zum Heiligen Haus sind, um die Huld und das Wohlgefallen ihres Herrn zu suchen.
Wenn ihr den Pilgerzustand beendet habt, dann dürft ihr jagen.
Und der Hass eines Volkes, das euch einst von der Heiligen Moschee abhielt, soll euch nicht dazu verleiten, Übertretungen zu begehen.
Helft einander in Frömmigkeit und Rechtschaffenheit, und helft einander nicht in Sünde und Übertretung. Und fürchtet Allah.
Wahrlich, Allah ist streng im Bestrafen.
Verboten sind euch verendetes Tier, Blut und Schweinefleisch; und das, worüber ein anderer Name als Allahs angerufen wurde; und das Erstickte, das Erschlagene, das Gestürzte, das Gestoßene; und das, was ein Raubtier angefressen hat – außer dem, was ihr noch schlachtet –; und das, was auf Opfersteinen geschlachtet wurde.
Und (verboten ist euch,) mit Pfeilen das Los zu ziehen. Das ist Frevel.
Heute haben die Ungläubigen die Hoffnung aufgegeben, eure Religion zu bekämpfen. So fürchtet nicht sie, sondern fürchtet Mich!
Heute habe Ich euch eure Religion vervollkommnet, Meine Gnade an euch vollendet und den Islam als Religion für euch erwählt.
Wer aber durch Hunger gezwungen wird – nicht aus Neigung zur Sünde –, so ist Allah wahrlich Allvergebend, Barmherzig.
